Neubau einer 3-Feld-Schulsporthalle
an der Carl-Villinger-Straße
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Manfred Pfeiffer mit der Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichtet
Informationen
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Neujahrsgruß des Sportdezernenten Timo Horst
oder hier:
"Soforthilfe "Schutzschild für Vereine"
Soforthilfe für Vereine und Verbände in der Corona-Krise
Das Land Rheinland-Pfalz hat das Soforthilfe-Programm „Schutzschild für Vereine“ für in Existenznot geratene Vereine nochmals bis zum 1. Juni 2022 verlängert. Ihr Verein muss nachweisen, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Insolvenz und damit Existenzbedrohung führen und diese nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind. Konkret können insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände den Antrag seit 4. Mai 2020, auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an den jeweiligen Sportbund zusenden. Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular hier.
Wichtig: Auch Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquditätsengpässe weiterhin bestehen.
Quelle: Sportbund Rheinland-Pfalz
Auch für Sportvereine in Worms
Schutzschild für Vereine in Rheinland-Pfalz in Höhe 10 Millionen Euro
Sportdezernent Uwe Franz und Sportreferent Gerd Vogt freuen sich sehr, dass auch den Sportvereinen in Worms finanzielle Hilfen angeboten werden, um diese schwierige Zeit zu überstehen. Die Sportvereine in Worms sind für den Zusammenhalt der Gesellschaft sehr wichtig, leisten mit großem ehrenamt-lichen Engagement außerordentliches und tragen mit ihren vielfältigen Ange-boten viel zu einem sozialen Miteinander bei. Eine schnelle und unbüro-kratische Hilfe ist auch für den Sport in unserer Stadt Gold wert.
Weitere Infos unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/wir-baue...
Hygienetipps der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung BZgA
> Informationen
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Landesinitiative „Rheinland-Pfalz - Land in Bewegung"
> Stellenausschreibung
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Rückblick U17 EM Qualifikationsspiel
Deutschland - Island
am 23.03.2019, in der EWR-Arena in Worms
> DFB Pressebericht
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Überarbeitung der Sportförderrichtlinie
Bis 2016 haben die Sportvereine aus Haushaltsmitteln "Zuschuss Vereine und Verbände" neben dem Grund- u. Jugendzuschuss auch Fördermittel zur Unterhaltung vereinseigener Anlagen (Duschen, Umkleiden, Flutlicht etc.) erhalten.
Für die Erhaltung dieser Einrichtungen/Anlagen konnten die Vereine zusätzlich Förderanträge stellen, die aus Haushaltsmitteln "Bauunterhaltungszuschüsse an Sportvereine" bezuschusst wurden. Auch war es möglich, Zuschüsse zum Kauf von Sportgeräten, Sportausstattung etc. aus diesem Fördertopf zu erhalten.
Weiterhin bestand die Möglichkeit, Zuschüsse für die o.g. Maßnahmen (Bauunterhaltung, Kauf von Sportgeräten) beim Sportbund zu beantragen.
Diese Möglichkeit (Dreifachförderung) machte eine Änderung der bisherigen städtischen Förderung notwendig. Gemeinsam mit dem Sportkreis Worms und dem Stadtsportverband Worms e.V. wurde die Verteilung der Sport- fördermittel wie folgt neu geordnet, als Sportförderrichtlinie zusammengefasst und vom Sportausschuss in der Sitzung am 26.10.2017 beraten und einmütig beschlossen.